In einem jüngsten Urteil hat ein US-Gericht Apple dazu verpflichtet, auf Kaufmöglichkeiten ausserhalb des App Stores hinzuweisen. Apple, der Hersteller des iPhones, plant nun, gegen diese Entscheidung vorzugehen.
Der Streit zwischen Epic Games und Apple
Der Rechtsstreit zwischen Epic Games und Apple hätte für den iPhone-Hersteller im April kaum besser enden können. Es wurde kein Monopol festgestellt und keine Öffnung angeordnet. Allerdings hat das US-Berufungsgericht Apple eine scheinbar kleine, aber bedeutende Auflage gemacht: Das Unternehmen muss es App-Entwicklern ermöglichen, auf Kaufmöglichkeiten ausserhalb des App Stores hinzuweisen. Genau gegen diese Auflage will Apple nun vor den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika ziehen.
Laut der Nachrichtenagentur Reuters hat Apple einen entsprechenden Antrag gestellt. Das Unternehmen möchte vor dem Supreme Court die Befugnis von Richtern hinterfragen, weitreichende Unterlassungsanordnungen zu erlassen. Im konkreten Fall stört sich Apple daran, dass das kalifornische Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb als Begründung für eine landesweite Anordnung herangezogen wurde. Aus Sicht der Juristen von Apple sollte dies nur Auswirkungen im Bundesstaat Kalifornien haben.
Sicherheitsbedenken und Umsatzinteressen
Apple hat in der Vergangenheit immer wieder mit Sicherheitsbedenken argumentiert, um zu begründen, warum das Unternehmen darauf besteht, dass Verkäufe nur über den App Store stattfinden sollen. Selbst Verweise auf Websites sollten – bis auf Ausnahmen – unterbleiben. Kritiker werfen dem iPhone-Hersteller jedoch vor, dass es ihm primär darum geht, möglichst hohe Umsätze zu erzielen. Das Dienstegeschäft, zu dem vor allem auch der App Store zählt, gehört zu Apples grössten Wachstumsmotoren.
Andere Regeln in Europa
Der Rechtsstreit zwischen Epic und Apple tobt bereits seit drei Jahren. Epic hatte im Jahr 2020 gegen die App-Store-Gebühren in Höhe von damals 30 Prozent auf jeden Umsatz geklagt. Ein Jahr später ging jedoch Apple als Gewinner aus einem Verfahren vor dem zuständigen US-Bezirksgericht hervor und bekam in 9 von 10 Anklagepunkten Recht. Das US-Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz in diesem Frühjahr.
In Europa sind künftig andere Regeln vorgesehen. Es bedarf keiner Gerichtsentscheidung, um neben dem App Store weitere Möglichkeiten zuzulassen, Apps auf das iPhone zu laden. Mit dem Digital Markets Act (DMA) wird Apple dazu angehalten, unter anderem das sogenannte Sideloading zuzulassen. Damit können Apps am App Store vorbei auf das Gerät geladen werden. Apple erklärte am Rande der Entwicklerkonferenz WWDC, die gesetzlichen Vorgaben künftig auch umzusetzen. Wie und wann das geschehen wird, ist noch unklar.