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Strafrechtliche Ermittlungen gegen Facebook wegen Daten-Weitergabe

Wie die «New York Times» berichtet, würden in den USA strafrechtliche Ermittlungen wegen Vereinbarungen zur Daten-Weitergabe zwischen Facebook und einigen der weltweit grössten Technologie-Unternehmen durchgeführt.

Gruppe von über 150 Unternehmen

Insider hätten gegenüber der «New York Times» gesagt, dass ein Gericht in New York Aufzeichnungen von mindestens zwei bekannten Herstellern von Smartphones und anderen Geräten angefordert hätte. Die beiden Unternehmen seien mit Facebook eine Partnerschaft zum Teilen von Daten eingegangen. Dadurch hätten sie auf Hunderte von Millionen Nutzer-Daten zugreifen können.
Die beiden jetzt im Fokus stehenden Partner-Unternehmen würden zu einer Gruppe von über 150 Unternehmen zählen, mit denen Facebook Vereinbarungen zum Teilen von Daten getroffen hätte – darunter Amazon, Apple, Microsoft und Sony. Die an der Partnerschaft beteiligten Unternehmen hätten Freunde der Nutzer, Kontaktinformationen und weitere Daten sehen können – teilweise ohne Zustimmung. Allerdings habe Facebook die meisten dieser Partnerschaften in den letzten zwei Jahren beendet.

Facebook beruft sich auf Ausnahmebestimmung

Die «New York Times» gibt auch Beispiele für die Daten-Vereinbarungen im Einzelnen. Danach sei es der Suchmaschine Bing von Microsoft möglich gewesen, die Freunde von so ziemlich allen Facebook-Nutzern ausfindig zu machen, und zwar ohne die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer. Amazon sei in der Lage gewesen, die Namen der Nutzer zu erhalten sowie Kontaktinformationen ihrer Freunde. Das Unternehmen Apple hätte vor den Facebook-Nutzern verdecken können, dass seine Geräte Daten abgefragt hätten.
Datenschutzbeauftragte seien der Meinung, dass die Partnerschaften zwischen dem sozialen Netzwerk und den anderen Unternehmen gegen eine Vereinbarung von Facebook und einer US-amerikanischen Verbraucherschutz- und Wettbewerbsbehörde verstossen würde. Konkret gehe es um eine Übereinkunft mit der Federal Trade Commission (auf Deutsch: Bundeshandelskommission) aus dem Jahr 2011.
Facebook hingegen stelle sich auf den Standpunkt, dass die Partnerschaften gemäss einer Bestimmung in der Vereinbarung mit der Federal Trade Commission erlaubt gewesen seien. Danach würde eine Ausnahme für solche Diensteanbieter gelten, die als Erweiterungen des sozialen Netzwerks zu betrachten seien.

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Kevin Kyburz

Kevin Kyburz ist seit einem Jahrzehnt als Blogger unterwegs und darf seine Meinung zu aktuellen Tech-Themen auch mal im Radio oder in Tageszeitungen unterbringen. Als ehemaliger Kolumnist für eine grosse Pendlerzeitung hat er ein Gespür für technische Fragen von Lesern entwickelt und versucht diese so gut wie möglich zu klären. Wenn er nicht gerade mit Technik beschäftigt ist, widmet er sich der Natur und der Fotografie.

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