Skype ist offline – doch Millionen Euro an Restguthaben bleiben ungeklärt

Kevin Kyburz
8. Mai 2025
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Nach rund zwei Jahrzehnten und einem langsamen Rückzug aus dem Alltag wurde Skype im Mai 2025 endgültig abgeschaltet. Microsoft hat damit ein Stück Internettelefonie-Geschichte beendet – doch zurück bleibt ein unerwartetes Problem: Millionen Nutzerkonten enthalten noch Restguthaben, für das es bisher keine verlässliche Rückerstattungsoption gibt. Die Kritik wächst – nicht nur bei enttäuschten Kund:innen, sondern auch bei Verbraucherrechtlern.

Kein Zugriff mehr – keine Erstattung?

Wie das Magazin Teltarif berichtet, hat Microsoft zwar offiziell den Dienst eingestellt, jedoch kein transparentes Verfahren geschaffen, um verbliebenes Guthaben auszahlen zu lassen. Betroffene berichten, dass sie weder über ihr Skype-Konto noch über den Kundenservice eine Rückerstattung anstossen konnten. Zwar existiert eine Infoseite mit Rückerstattungshinweisen – doch laut dokumentierten Fällen greifen diese Wege ins Leere.

Problematisch ist das vor allem in Ländern wie Deutschland, wo Prepaid-Guthaben grundsätzlich rückerstattbar sein muss, sofern kein Verfallsdatum vereinbart wurde.

Kleinstbeträge mit grossem Volumen

Einzeln mögen es oft nur wenige Euro sein, die auf einem Skype-Konto verblieben sind. Doch hochgerechnet auf Millionen ehemaliger Nutzer:innen weltweit dürfte sich bei Microsoft eine beträchtliche Summe angesammelt haben. Da Guthaben für Auslandstelefonate, SMS oder Skype-Out-Calls teilweise lange ungenutzt aufgeladen wurde, könnte es sich um Millionenbeträge handeln, die nun ohne Rückerstattung verbleiben.

Und das, obwohl seit über sechs Monaten kein neues Guthaben mehr eingezahlt werden konnte – abgesehen von laufenden Abos. Microsoft hat den Dienst damit faktisch heruntergefahren, ohne das Finanzielle abschliessend zu regeln.

Rechtlich nicht haltbar?

In Deutschland sehen Verbraucherschützer den Fall kritisch. Denn laut geltender Rechtslage darf Prepaid-Guthaben nicht ohne weiteres verfallen – vor allem nicht, wenn es keine klar formulierten Geschäftsbedingungen dazu gibt. Wer Guthaben gezielt für kostenpflichtige Funktionen aufgeladen hat, hat im Regelfall Anspruch auf Rückzahlung.

Aktuell rät Teltarif betroffenen Nutzer:innen, sich an Verbraucherzentralen zu wenden, wenn Microsoft keine freiwillige Lösung anbietet. Kommt es zu einer Klage oder einer Sammelbeschwerde, könnte das auch Signalwirkung für andere Plattformen haben, die Guthabenlösungen anbieten.

Ein ungeschickter Schlusspunkt für ein digitales Urgestein

Skype war über Jahre hinweg ein Synonym für Video- und Internettelefonie – lange bevor Zoom, Teams oder WhatsApp dieses Terrain für sich entdeckten. Mit der endgültigen Abschaltung endet nicht nur eine Ära, sondern es zeigt sich auch, wie unzureichend der Umgang mit digitalen Guthaben noch immer geregelt ist.

Dass Microsoft nach dem Aus von Skype nicht proaktiv für Transparenz sorgt, ist für viele enttäuschend – und möglicherweise juristisch riskant.

Fazit: Abschaltung beendet – aber der Ärger fängt gerade erst an

Microsoft mag Skype vom Netz genommen haben – doch das Kapitel ist noch nicht ganz geschlossen. Denn so lange Restguthaben nicht einlösbar oder rückzahlbar sind, bleibt die Frage offen: Was passiert mit dem Geld der Nutzer:innen? Ohne eine offizielle Lösung könnte aus einem stillen Ende eine laute Nachgeschichte werden – mit rechtlichen Folgen.

Warst du noch aktiver Skype-Nutzer – und hast du Guthaben übrig?

Erzähl uns deine Erfahrungen in den Kommentaren! Hast du eine Rückzahlung erhalten – oder stehst du vor verschlossenen Türen?

Written by
Kevin Kyburz

Geschrieben von Kevin Kyburz

Kevin Kyburz ist seit einem Jahrzehnt als Blogger unterwegs und darf seine Meinung zu aktuellen Tech-Themen auch mal im Radio oder in Tageszeitungen unterbringen. Als ehemaliger Kolumnist für eine grosse Pendlerzeitung hat er ein Gespür für technische Fragen von Lesern entwickelt und versucht diese so gut wie möglich zu klären. Wenn er nicht gerade mit Technik beschäftigt ist, widmet er sich der Natur und der Fotografie.

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